Architekten- und Ingenieurrecht
Unsere Beratungstätigkeit umfasst die Projektphasen von der Vertragskonzeption über das Vertragsmanagement bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Honorarforderungen und Planernachträgen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Haftungsfragen.
Leistungsspektrum
Die verbindlichen Honorare für Architekten und Ingenieure verstoßen gegen Unionsrecht
Zu dieser Feststellung kam der EuGH am 4. Juli 2019 in seinem Urteil zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.