Architektenrecht


Architekten- und Ingenieurrecht

 

Unsere Beratungstätigkeit umfasst die Projektphasen von der Vertragskonzeption über das Vertragsmanagement bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Honorarforderungen und Planernachträgen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Haftungsfragen.

 

Leistungsspektrum

  • Generalplaner-, Architekten-, Fachingenieur- und Projektsteuererverträge
  • Honorarrecht für Architekten und Ingenieure (HOAI)
  • Beratung hinsichtlich der vielfältigen Haftungsrisiken für Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, Planungsfehler, mangelhafte Bauüberwachung
  • Versicherungsschäden
  • Gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen
  • Rückgriff auf andere Baubeteiligte unter Einbeziehung der Berufshaftpflichtversicherung
  • Urheberrecht
  • Haftpflichtansprüche und Anspruchsabwehr

Themen


Die verbindlichen Honorare für Architekten und Ingenieure verstoßen gegen Unionsrecht


Zu dieser Feststellung kam der EuGH am 4. Juli 2019 in seinem Urteil zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

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