Prozessführung/Konfliktlösung



Prozessführung

 

Wir vertreten bundesweit Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Privatpersonen in Klageverfahren, in Arrest- und Verfügungsverfahren durch sämtliche Rechtszüge, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Prozessfinanzierern und Versicherungen.

 

Der Fokus unserer Beratung liegt in der Begleitung von bau- und immobilienrechtlichen Streitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen im Zivil- und Wirtschaftsrecht, Haftungsfälllen, arbeitsrechtlichen Verfahren und dem Forderungseinzug. 

 

Wir betreuen unsere Mandanten umfassend bereits im Vorfeld bei der Erarbeitung von Streitvermeidungs- bzw. Streitbeilegungsmöglichkeiten sowie im Nachgang streitiger Auseinandersetzungen bei Fragen der Rechtsdurchsetzung.

 

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Verfahrensführung vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten sowie die Betreuung im Bereich der alternativen Streitbeilegung (Mediation, Schiedsgutachten, etc.).

 

Konfliktvermeidung

 

Idealerweise beraten wir unsere Mandanten, bevor ein Konflikt entsteht. Durch die vorausschauende Beratung können spätere Konflikte vermieden werden. Wir prüfen in jeder Verfahrenssituation die Möglichkeit einer einvernehmlichen Beilegung der Auseinandersetzung und vertreten unsere Mandanten bei den Verhandlungen mit der Gegenseite.

 

Im Vorfeld eines sich abzeichnenden Konflikts analysieren wir umfassend die Sach- und Rechtslage. Wir informieren über etwaige Risiken und erarbeiten eine belastbare Verhandlungsposition. Wir erstellen Risiko- und Kostenanalysen und entwickeln eine Gesamtstrategie.

 

Konfliktlösungsmethoden

 

Wir führen nicht nur Prozesse, sondern bieten als Alternative dazu auch Konfliktlösungsmethoden an.

 

Aufgrund der zunehmenden Komplexität rechtlicher Auseinandersetzungen werden aus Zeit- und Kostengründen alternative Streitbeilegungsmethoden (ADR) verstärkt nachgefragt. Dies sind neben Schiedsverfahren vor allem Verfahren der Mediation, Schlichtung, Adjudikation und Schiedsgutachten.

 

Mediation

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Ziel ist es, dass die Parteien mit Unterstützung eines unabhängigen Mediators eine interessengerechte Lösung erarbeiten. Der Mediator trifft keine Entscheidung, sondern ist für ein strukturiertes Verfahren verantwortlich. Die Mediation kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren (außergerichtliche Mediation), während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder während eines Gerichtsverfahrens von einem anderen Richter (gerichtsinterne Mediation) durchgeführt werden. Hauptvorteil der Mediation ist, dass aufgrund der vereinbarten Vertraulichkeit ein offener, frei von Anspruchssdenken beherrschter Dialog ermöglicht wird, in dem kreative und nachhaltige Lösungen entwickelt werden können.

 

Schlichtung

Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens versucht ein neutraler Dritter zunächst, zwischen den Parteien zu vermitteln. Sofern erforderlich, unterbreitet der Schlichter einen Vorschlag. Der Schlichterspruch ist zwar nicht bindend, aber für die Parteien oftmals hilfreich, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Adjudikation

Adjudikation kann insbesondere bei Großprojekten eine zentrale Rolle spielen. Kennzeichnend ist, dass Adjudikatoren, die oft das gesamte Projekt begleiten, eine vorläufige Entscheidung treffen. Diese ist häufig für die Projektdauer verbindlich und kann erst später durch ein (Schieds-)Gericht überprüft werden. Da Adjudikationsverfahren in kurzer Zeit durchgeführt werden, lassen sich durch dieses Verfahren Projektverzögerungen verhindern oder jedenfalls minimieren.

 

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten dienen in der Regel der Entscheidung über eine bestimmte Sachfrage, z.B. bei Streitigkeiten über Mängel, Schäden und Bewertungen. Die Einholung eines Schiedsgutachtens kommt insbesondere in Betracht, wenn die Entscheidung der streitigen Sachfrage eine einvernehmliche Lösung des gesamten Konflikts ermöglichen kann. Das Votum des Schiedsgutachters ist grundsätzlich auch für etwaige folgende (Schieds-)Gerichtsverfahren verbindlich, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.

 

Schiedsverfahren

Der Weg vor ein staatliches Gericht ist häufig nicht die beste Lösung. In nationalen und internationalen Streitigkeiten spricht die Verfahrensflexibilität, die Nicht-Öffentlichkeit des Verfahrens und die international bessere Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs für die Wahl eines Schiedsverfahrens.