Mietrecht


Rechtsberatung für Vermieter und Mieter

 

Wir unterstützen Vermieter und Mieter in allen Bereichen des gewerblichen Mietrechts und des Wohnungsmietrechts.

 

In der Verwertungsphase der Immobilie, im Bestand oder bei Immobilientransaktionen beraten wir beim Abschluss von Pacht- und Mietverträgen oder prüfen bestehende Mietverhältnisse.

 

Insbesondere gewerbliche Mietverträge bieten ein nicht zu unterschätzendes Haftungspotential. Vermieter als auch Mieter tätigen zur Gestaltung der Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der spezifischen Erfordernisse des Nutzungszwecks in der Regel erhebliche Investitionen.

 

Spektrum

  • Gewerbliches Mietrecht:
    Entwurf und Verhandlung gewerblicher Mietverträge,
    Geltendmachung und Abwehr von Mietzinsforderungen und Schadensersatzansprüchen, Mängel, Kündigungen, Mietsicherheiten, Prozessführung
  • Wohnungsmietrecht:
    Wohnungsmietverträge, Mängel, Mietminderung, Nebenkosten, Kündigungen, Eigenbedarf, Instandhaltung und Instandsetzung, Mieterhöhungen, Mietsicherheiten,Geltendmachung und Abwehr von Mietzinsforderungen und Schadensersatzansprüchen, Prozessführung
  • Laufende Anpassung der Standardmietverträge an die Rechtsentwicklung
  • Due Diligence bei Mietobjekten
  • Wohnungseigentumsrecht (WEG)
  • Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche

 

Themen:

LG Frankfurt am Main: Mietpreisbremse in Hessen unwirksam

 

Die Mietpreisbremse in Hessen ist unwirksam, da das Land die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet hat. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 27.03.2018 entschieden und damit der Berufung eines Vermieters stattgegeben (Az.:2-11 S 183/17). Laut Verordnung, mit der die hessische Bauministerin Priska Hinz (Grüne) im November 2015 ein Bundesgesetz umgesetzt hatte, darf die neue Wohnungsmiete bei einem Mieterwechsel nur maximal 10% über der ortsüblichen Miete liegen. Hinz hatte die Vorschrift für 16 Kommunen erlassen, deren Wohnungsmarkt als angespannt gilt, darunter befinden sich viele im Rhein-Main-Gebiet. Das Gericht wies jetzt daraufhin, dass der Bundesgesetzgeber ausdrücklich eine Begründung verlangt habe, wieso ein spezieller Wohnungsmarkt als angespannt gelte. Diese fehle in Hessen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Landgericht die Revision zugelassen.